Wird einem das Auto gestohlen, ist man verständlicherweise erst mal außer sich.
Einige wichtige Dinge gibt es allerdings auch in dieser Situation gleich zu beachten. Zu den Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers gehört es nämlich, bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen.
Er darf also hilfreiche Maßnahmen nicht etwa deshalb unterlassen, weil er ohnehin versichert ist und der Schaden damit vermutlich gedeckt. In der Praxis ist deswegen die "Schadensminderungs- oder Rettungspflicht" nicht selten ein Thema – nach einer aktuellen OGH-Entscheidung liegt nämlich eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn nach einem Autodiebstahl zum Beispiel von der Möglichkeit eines GPS-Ortungssystems kein Gebrauch gemacht wird.
Als Faustregel gilt: Bei Eintritt eines Versicherungsfalles sollte man sich immer die Frage stellen, wie sich an ihrer Stelle eine Person verhalten würde, die nicht versichert ist.