
Vorsorge, Versicherung
Eine Absicherung der Lebensgrundlage dient zum Schutz von Mensch und Besitz. Es gilt der Grundsatz: Versichern Sie nur gegen jene Schadensfälle, die Sie nicht aus Ihrem Einkommen zahlen können. (Posch-Methode)
"Absicherung der Lebensgrundlage" bedeutet:
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Berufsunfähigkeitsversicherung
(Einkommenssicherung, dauerhaft existentielle Absicherung) -
Unfallversicherung
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Rechtsschutzversicherung
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Pensionsvorsorge
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Kfz- & Kaskoversicherung
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Eigenheim- & Haushaltsversicherung
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Pferdehaftpflicht
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gewerbliche Versicherungen

Praxisbeispiel
Familienausflug
Familienvater, selbstständig, Frau und 2 Kinder
Beim gemeinsamen Ausflug ereignete sich ein unverschuldeter Autounfall mit schweren Folgen. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsplatzverlust bedeutete einen Ausfall des Einkommens. Das Familienbudget wurde schlagartig halbiert. Fixkosten wie Kredit für Haus/Wohnung konnten dauerhaft nicht mehr gedeckt werden. Durch das Fehlen von Maßnahmen zur Absicherung der Lebensgrundlagen gab es keine Ersatzzahlungen.