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  • Mag. Walter Posch

Kriterien für Wohnbaukredite werden deutlich verschärft


Was bisher nur Empfehlungen waren, wird ab 1. August 2022 bis vorläufig zum 31. Juli 2025 zur Pflicht:

Bei der Neuvergabe von privaten Immobilienkrediten müssen Banken deutlich verschärfte Kriterien beachten.


Die Kernbereiche sind die Beleihungs- und Schuldenquote sowie die Laufzeit der Kredite.


Finanzierungswillige sollen vorausschauend ihren Bedarf sorgfältig planen. Ein frühzeitiger Aufbau von Eigenmittel und Absicherung des Person sparen nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit und Nerven. Daher ist es wichtig, sich vorausschauend von einer ungebundenen Person beraten zu lassen, die nicht nur den Kreditmarkt, sondern auch den Kapital- und Versicherungsmarkt bedient.


Banken haben gerne Geld in Immobilienkredite gesteckt. Auch wenn es bereits bisher Kriterien gab, die Banken für die Vergabe privater Wohnbaukredite beachten mussten, hatten diese bisher nur einen empfehlenden Charakter. Ab 1. August 2022 gelten für Neukredite in der privaten Immobilienfinanzierung jedoch verpflichtende Vorgaben. Grund für diese Verschärfung ist eine Vorgabe des bei der EZB ansässigen Europäischen Rats für Systemrisiken. Dieser kritisierte bereits mehrfach die teils laxe Vergabepraxis österreichischer Banken bei der privaten Immobilienkreditvergabe. Auch die Österreichische Nationalbank (OeNB) teilt diese Befürchtung, der Immobilienmarkt in Ös- terreich könnte weiter überhitzen und über kurz oder lang ein systemisches Risiko darstellen. Nach Angaben der OeNB haben sich seit 2010 die österreichischen Immobilienpreise um 199 Prozent er- höht. Zudem liege laut Nationalbank auch eine massive Überbewertung der Immobilien vor. Dies habe zu einer Kredit-Preis-Spirale geführt. Auch im dritten Quartal 2021 blieb das Kreditwachstum im Privatbereich weiter dynamisch. Daher hat das bei der OeNB angesiedelte Finanzmarktstabilitätsgre- mium nun konkrete Vorgabe ausgearbeitet, an die sich Banken bei der Neuvergabe von Wohnbau- krediten halten müssen.


Kurz zusammengefasst:

  • Die Summe der gesamten Immobilienfremdfinanzierungen darf im Verhältnis zum Marktwert der besicherten Immobilien max. 90 Prozent betragen.

  • Die Schuldendienstquote (gemessen am Einkommen der Kreditnehmer/innen) darf max. 40% betragen.

  • Die Laufzeit ist mit 35 Jahren maximiert.

  • Eigenkapitalquote von 20% gemessen an den Gesamtkosten.

  • Um Renovierungen und Sanierungen – insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneu- erbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Grenze von 50.000 Euro ausgenommen.

Wie erwartet gibt es in einigen Bereichen wieder Ausnahmen. Mit diesen Maßnahmen soll eine Entspannung am Immobilienmarkt erreicht werden.


Damit auch Sie entspannt Ihrer Wunsch-Finanzierung entgegensehen können, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.



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