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  • Mag. Walter Posch

Zentrales Kontenregister

Es ist bereits 1 Jahr fast aus, seitdem der Zugang zum "zentralen Kontenregister" freigeschalten wurde. In meinen Gesprächen taucht dieses Register immer wieder mal auf. Deshalb schreibe ich diese Information heute nochmals.

Seit 5. Oktober 2016 dürfen Finanzstrafbehörden, Strafgerichte, Staatsanwaltsschaften, das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden bei besonderem Verdacht auf das zentrale Kontenregister zugreifen. Ziel des Registers ist Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung einzudämmen. Dieses Register ist eine Datenbank, in der zu jedem Konto bei einer inländischen Bank die Kontostammdaten (Kontonummer, Depotkontonummer, persönliche Daten, Einrichtungs- bzw. Löschungsdatum, Name des Institutes) erfasst sind. Spezielle Kontobewegungen dürfen im ersten Schritt nicht eingesehen werden. Jeder elektronische Zugriff wird protokolliert und der natürlichen oder juristischen Person über FinanzOnline zugestellt.

Ps. jeder FinanzOnline Benutzer kann auf der Startseite in sein Kontenregister Einsicht nehmen. Ich war erstaunt, was da alles gespeichert war!

Den Gesetzestext können Sie HIER nachlesen

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