Anhebung der MVSt für ab 01.01.2022 erstmalig angemeldete PKW
Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2021. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung.
Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung.
MVSt-Befreiung: Neuerungen für Menschen mit Behinderung
Seit 29.11.2021 ist auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften von Personen mit und ohne Behinderung eine Befreiung von dieser Steuer möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer/innen denselben Hauptwohnsitz haben.
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