Die private Unfallversicherung soll finanzielle Schäden ausgleichen, die durch einen Freizeitunfall entstehen.
Versichert ist dabei unter anderem das Risiko der dauernden Invalidität. Steht der Grad der Invalidität kurz nach dem Unfall jedoch noch nicht endgültig fest, kann innerhalb von vier Jahren eine Neubemessung beantragt werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Fristgerecht ist der Antrag auf Neubemessung nach höchstgerichtlicher Judikatur nur dann, wenn die ärztliche Untersuchung nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge noch vor Ablauf der Frist möglich ist.
Unser Tipp: Erleidet einer Ihrer Kunden Invalidität, informieren Sie ihn über die Möglichkeit einer Neubemessung innerhalb von vier Jahren. Raten Sie ihm aber, diesbezüglich rechtzeitig – also schon einige Wochen vor Fristablauf – tätig zu werden.