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  • Mag. Walter Posch

Zusperren oder nicht zusperren

Zusperren oder nicht zusperren - Das ist hier die (Schlüssel-)Frage

Einbruchsdiebstahl - zahlt die Haushaltsversicherung, wenn eine Tür mit Knauf nur "ins Schloss gefallen" ist? Die Antwort des Höchstgerichts: Nein. Nach den Versicherungsbedingungen müssen die versicherten Räumlichkeiten nämlich klar "versperrt" werden, was eine aktive Verriegelung mit dem Schlüssel bedeutet. Zieht man die Türe bloß zu, liegt die Verletzung einer vereinbarten Sicherheitsvorschrift für die Sparte Einbruchdiebstahl vor.

Unser Tipp: Vorsicht beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses: Es reicht nicht aus, eine Haus- oder Wohnungseingangstür mit einem Knauf auf der Außenseite bloß zuzuziehen. Der Schließmechanismus muss aktiv bestätigt werden, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

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